A-Junioren: 2. Spieltag Verbandsliga am 18.09.2021

TuS Mingolsheim – FC Zuzenhausen     3:0 (0:0)

Verdienter 3:0-Heimsieg gegen den FC Zuzenhausen

Die Heimpremiere der neuen Verbandsliga-Saison ist geglückt! In einer intensiven und lange Zeit spannenden Partie setzten sich die A-Junioren des TuS Mingolsheim (inkl. Gastspieler aus Langenbrücken und Kronau) letztlich verdientermaßen mit 3:0 durch.
Die Gäste aus dem Sinsheimer Kreisgebiet standen kompakt und lauerten auf gefährliche Kontersituationen über ihre pfeilschnellen Flügelstürmer. Dies sollte in der Anfangsphase das ein oder andere Mal gelingen, wodurch ein spürbarer Druck auf die Abwehrreihe des TuS aufgebaut wurde. Erst nach einer kurzen Trinkpause Mitte der ersten Halbzeit konnten diese Gefahrensituationen unterbunden und das eigene Spiel besser aufgezogen werden. Die größte Torgelegenheit einer insgesamt chancenarmen ersten Hälfte vergab Felix L. nach einem Freilauf und guten Parade des Gäste-Keepers (37.min).

Zu Beginn des zweiten Spielabschnitts drückten die Mingolsheimer aufs Gas, doch Robin B. scheiterte aus spitzem Winkel am erneut reaktionsschnellen FC-Keeper. Kurze Zeit später dezimierten sich die in die dieser Phase indisponiert und überfordert wirkenden Gäste durch eine Tätlichkeit (Nachtreten) selbst. Der folgerichtige Platzverweis und frische Kräfte auf Seiten des TuS waren dann zu viel für den FC Zuzenhausen: Robin B. nach feiner Vorarbeit von Yusuf S., sowie Innenverteidiger Luca G., der binnen weniger Minuten doppelt nach Standardsituationen traf, sorgten für ein komfortables 3:0 nach 70 Minuten. Bis zum Schlusspfiff agierten die in Führung liegenden Gastgeber sehr souverän und hätten das Ergebnis gar noch weiter in die Höhe schrauben können: Mathis B., der aus der B-Jugend zur Verstärkung der Offensive in den Kader stieß, scheiterte am Lattenkreuz (84.min) und Robin B. sowie Yusuf S. schossen knapp am Tor vorbei.

Ich bin sehr stolz auf die Mannschaft, die sich auch vor der berechtigten roten Karte als spielstärker präsentierte. Die größeren Räume in Überzahl haben wir dann zu nutzen gewusst und den Gästen keine Luft zum Atmen mehr gelassen“, resümierte Trainer Tobias Schlegel nach dem Schlusspfiff. Des Weiteren hofft er darauf, „dass wir den Schwung dieses Spiels mit in die kommenden Wochen nehmen können.“

Im nächsten Spiel gastiert die Mannschaft um Kapitän Milan St. am Samstag, den 25. September 2021 um 15:30 Uhr zum Derby beim FC Olympia Kirrlach, die mit vier Punkten aus zwei Spielen in die Saison gestartet sind. (ts)

Corona-Update: Neue Corona-Verordnung vom 16.09.2021: 3G in der Warnstufe – 2G in der Alarmstufe

Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Grundsätzliche Regelung:

  • Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann ab 6 Jahren
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Keine weiteren Einschränkungen in jeder Stufe für:

  • Geimpfte und Genesene
  • für Kinder einschließlich 5 Jahre
  • Schüler*innen, wenn sie in der Schule regelmäßig getestet werden


Für nicht-immunisierte (nicht geimpft, nicht genesen) Personen gilt:

  • In der Basisstufe: keine weiteren Einschränkungen im Freien, Antigen-Schnelltest für Innenräume (z.B. Kabine)
  • In der Warnstufe: Antigen-Schnelltest im Freien, PCR-Test für Innenräume* 
  • In der Alarmstufe: keine Teilnahme erlaubt*
  • *Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht Schüler*innen sind, können auch in der Warn- und Alarmstufe nach Vorlage eines Antigen-Schnelltests teilnehmen.


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine)

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Am Donnerstag, 16.09.2021 trat eine überarbeitete Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit drei neuen Corona-Stufen in Kraft. Während es in der Basisstufe bei den bisherigen Regelungen bleibt, sehen die Warn- und Alarmstufe auch für den Sport im Freien deutlich strengere Regelungen für nicht-immunisierte Personen vor.

Maßgeblich ist die Situation in den Krankenhäusern, genauer die Anzahl der COVID-19-Patient*innen auf den Intensivstationen (AIB) sowie die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Diese beziffert, wie viele Personen je 100.000 Einwohner aufgrund von COVID-19 innerhalb von sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommen wurden.

Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen und Bekanntmachungen (Link). Am gestrigen Mittwoch lag die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei 2,25. In den Intensivstationen werden derzeit 193 COVID-Erkrankte behandelt. Demnach gilt aktuell die Basisstufe.

Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 8,0 erreicht oder 250 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen. Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 12,0 erreicht oder 390 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen.

Beim Sporttreiben sowie dem Besuch von Sportveranstaltungen gilt für nicht-immunisierte Personen (weder geimpft noch genesen) in der jeweiligen Corona-Stufe:

  • Basisstufe:
    keine Einschränkungen im Freien
    3G-Regelung mit Schnelltest für geschlossene Räume (Kabine)
  • Warnstufe:
    3G-Regelung mit Schnelltest im Freien
    3G-Regelung mit PCR-Test für geschlossene Räume (Kabine)
  • Alarmstufe: generell 2G-Regelung (nur genesen oder geimpft).

Ausnahmen für Kinder, Schüler*innen und Jugendliche bis 18 Jahre

Als nicht-immunisiert gelten alle Personen ab sechs Jahren, die weder geimpft noch genesen sind. Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler*innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet, da sie zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Sie sind zudem in der Alarmstufe von der 2G-Regelung ausgenommen. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warn- und Alarmstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen besteht nach wie vor ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot. Außerdem gilt wie bisher die Pflicht zur Datenerfassung und zum Tragen von medizinischen Masken in geschlossenen Räumen sowie im Freien, sofern der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

A-Junioren: 1. Spieltag Verbandsliga am 11.09.2021

FC Nöttingen – TuS Mingolsheim     5:0 (3:0)

0:5-Auftaktniederlage! FC Nöttingen stellt zu große Hürde dar!

Zum Auftakt der neuen Verbandsligasaison 2021/2022 reiste die U19-Juniorenmannschaft des TuS Mingolsheim zum Aufstiegsfavoriten FC Nöttingen in den Härter Sportpark.
Auf dem ungewohnten Kunstrasen legte Nöttingen los wie die Feuerwehr und erspielte sich ein deutliches Chancenplus, dessen Ertrag allerdings mehrfach von Niklas D. im TuS-Gehäuse verhindert wurde. In der 18. Minute fand dann ein schöner Diagonalpass von Tim St. den gestarteten Robin B., der sofort auf Felix L. weiterleitete, doch der dann folgende Abschluss ins kurze Eck wurde vom Keeper zur Ecke pariert. Einige Minuten später war es dann Robin B., der im 1-gegen-1 am herauseilenden Keeper scheiterte (24.). Die überfällige Führung erzielten die Gastgeber Mitte der ersten Halbzeit, ehe ein schneller Doppelschlag (41./43.) für ein klares 0:3 zur Halbzeit sorgte.

In der 2. Halbzeit kämpfte der TuS wacker und hatte die erste Abschlussgelegenheit, die aber wieder zur Ecke pariert wurde. In der Folge drückte der Favorit dann wieder aufs Tempo und stellte auf 4:0 (56.) und per Elfmeter auf 5:0 (69.). Durch eine erwähnenswerte Willenskraft auf der einen und etwas Temporeduzierung auf der anderen Seite blieb es beim letzten Endes gerechten 0:5.

Natürlich verliert man nicht gerne, aber die Überlegenheit des Gegners müssen wir heute einfach neidlos anerkennen“, gab Trainer Tobias Schlegel nach Spielende zu Protokoll. Nichtsdestotrotz fand er auch lobende Worte für seine Mannschaft: „Wir haben gegen den Ball großen Aufwand betrieben, unabhängig davon, wie es stand. Darüber hinaus wirkten wir bei defensiven Standards stabiler und geordneter, wodurch die fünfzehn bis zwanzig Ecken/Freistöße des FCN schadlos überstanden werden konnten.“

Die Möglichkeit zur ersten Punkteausbeute der Saison bietet sich dem TuS Mingolsheim am kommenden Samstag, 18. September 2021 um 16:30 Uhr im heimischen Sportpark. Gegner ist der FC Zuzenhausen, der sein Auftaktmatch mit 0:4 gegen den VfL Kurpfalz Neckarau verloren hat.

A-Junioren: 1. Runde Verbandspokal am 07.09.2021:

Wilde Anfangsphase entscheidet packenden Verbandspokalkampf

Am vergangenen Dienstagabend empfing die A-Jugend des TuS Mingolsheim den favorisierten TSV Amicitia Viernheim im Sportpark. Die Anfangs-Viertelstunde war ein fehlerbehaftetes Unterfangen, in der man sich durch zum Teil haarsträubende Fehler vier (!) Gegentreffer (2., 4., 12. und 13. Min) einhandelte. Lediglich der zwischenzeitliche Anschlusstreffer zum 1:2 von Marko M. (9.) lies kurzzeitig Hoffnung aufkeimen. Wer allerdings dachte, dass die Schlegel-Elf nach dem frühen und verdienten 1:4-Rückstand in sich zusammenfallen würde, wurde in der Folge eines Besseren belehrt. Mutig und mit zum Teil hoher Intensität wurde der eingeschlagene Matchplan weiterverfolgt, wodurch man es schaffte, die Gäste vom eigenen Tor fern zu halten, bzw. gar eigene Akzente zu setzen. Beste Möglichkeiten vergaben Mehmet K. nach Vorarbeit von Robin B. (22.) und Felix L. nach einem Freilauf (30.).

Auch nach dem Seitenwechsel waren die spielstarken Viernheimer tonangebend, doch es gelang der TuS-Mannschaft um Innenverteidiger Luca G. ein ums andere Mal die Gäste vom Strafraum fernzuhalten, wodurch in der Folgezeit nur eine Hand voll Distanzschüsse hingenommen werden mussten. Auf der eigenen Seite fand man aber selbst zu selten die Lücken, die man sich erhofft hatte, wodurch es am Ende des Tages zu einer alles in allem verdienten Niederlage gegen den TSV Amicitia Viernheim kam.

Verstecken muss sich aber kein einziger TuS-Akteur nach dieser Schlacht, die nach einer Viertelstunde in einigen Teilen ausgeglichener war, als es der ein oder andere neutrale Zuschauer im Voraus erwartet hätte. „Natürlich sind wir auch enttäuscht, dass uns eine Vielzahl an Fehlern in den ersten zehn bis fünfzehn Minuten derart das Genick brechen“, blickt TuS-Trainer Tobias Schlegel auf das Spielgeschehen zurück, ehe er nur noch lobende Worte für seine Mannschaft findet: „Trotz alle dem beweist es einen enormen Charakter, dass sich die Jungs zu keinem Zeitpunkt ihrem Schicksal ergeben haben, sondern immer weiter versucht haben den eigenen Matchplan umzusetzen und hier und da empfindliche Nadelstiche zu setzen. Ich bin stolz auf die Leistung ab Minute 15!“ (TS)

Corona-Update: Erleichterung bei der 3G-Nachweiskontrolle – Stand 27.08.2021

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 27.08.2021)

Die neue Corona-Verordnung Sport schreibt für den Zutritt zu geschlossenen Räumen wie der Kabine einen 3G-Nachweis vor. Der Heimverein ist als Hausrechtsinhaber ist verpflichtet, die Einhaltung der Regeln auf dem eigenen Sportgelände umzusetzen. Für Gastmannschaften ist der Nachweis nun gesammelt auf einem Formular möglich.

Der Gastverein kann dem Heimverein über ein Formular schriftlich bestätigen, dass alle Spieler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen geimpft, genesen oder getestet sind.

Bestätigung 3G Nachweis     weitere finden Sie auf   www.badfv.de/coronavirus

Eine aufwändige Einzelkontrolle der Nachweise aller Personen durch den Heimverein entfällt somit.

Wichtig ist dennoch, immer wieder auf die geltenden Regelungen hinzuweisen und die Einhaltung zu überwachen. Die Verantwortung trägt der Heimverein. 

Die ersten Erfahrungen des laufenden Spielbetriebs unterstreichen, dass die Gesundheitsämter bei der Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen insbesondere den Impfstatus sowie Abstandshaltung bewerten.

Corona-Update: CoronaVO Sport vom 21.08.2021 bringt Klarheit: 3G-Pflicht in der Kabine

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 21.08.2021)

Am Samstag, 21. August, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung Sport veröffentlicht.

Sie bestätigt, dass für den Sport im Freien kein 3G-Nachweis erforderlich ist.

Für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräumen ist jedoch ein 3G-Nachweis Pflicht.

Dies gilt nicht für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im Innenbereich, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang. In geschlossenen Räumen gilt außerdem immer Maskenpflicht. Eine Ausnahme besteht freilich während des Duschens, hierbei ist dann auf den Abstand zu achten.

Bezüglich der Kontrolle konkretisieren die Verordnungen nur, dass die vorgelegten Nachweise überprüft werden müssen. Eine Dokumentation oder Aufbewahrung ist nicht notwendig.

Für Zuschauer*innen besteht grundsätzlich weder eine Masken- noch 3G-Nachweispflicht, solange weniger als 5.000 Personen anwesend sind. Allerdings gilt dies unter der Voraussetzung, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern auf dem Sportgelände zuverlässig eingehalten werden kann.

Im Vorfeld einer Veranstaltung sollte der Gastgeber entsprechend prüfen, welches Personenaufkommen zu erwarten ist und ob die Mindestabstände auf dem Sportgelände eingehalten werden können.

Ist dies nicht der Fall, muss der Heimverein die 3G-Nachweise durch eine entsprechende Einlasskontrolle gewährleisten. Besteht Unsicherheit bezüglich der geeigneten Kapazität auf dem eigenen Sportgelände bitten wir unsere Vereine, Rücksprache mit dem lokalen Ordnungsamt zu halten. Zudem bitten wir unsere Vereine, die Regeln im Vorfeld klar zu kommunizieren, um Missverständnisse vor Ort zu vermeiden.

Corona-Update: Regelungen der neuen Corona-Verordnung ab dem 16.08.2021 –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 16.08.2021)

Ab dem Montag, 16.08.2021 gelten die Regelungen der neuen CoronaVO in Baden-Württemberg.

Für das Sporttreiben gilt:

  • Im Freien müssen Sportler*innen keinen 3G-Nachweis (negativer Corona-Schnelltest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis) erbringen. 
  • Kabinennutzung ist nur mit 3G-Nachweis erlaubt.
  • In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht.
  • Wenn gerade kein Sport getrieben wird, ist auf den Mindestabstand zu achten. Kann dieser nicht dauerhaft eingehalten werden, gilt auch im Freien Maskenpflicht.
  • Die Kontaktdaten der Sportler*innen müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen. 

Für Zuschauer*innen gilt:

  • Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Zuschauer*innen im Freien und solange der Abstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann, ist kein 3G-Nachweis (negativer Corona-Schnelltest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis) notwendig.
  • Zwischen allen Personen gilt der Mindestabstand.
  • In geschlossenen Räumen ist das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben.
  • Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf an der Veranstaltung nicht teilnehmen. 

Für den Heimverein gilt:

  • Der*Die Veranstalter*in muss ein Hygienekonzept erstellen. Das bedeutet, es ist schriftlich darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen. Dazu zählt insbesondere:
    • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
    • Die Datenerfassung.
    • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
    • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
    • Die Darstellung und Kapazität der örtlichen Infrastruktur (Sanitäranlagen, Gastronomie, öffentlicher Personennahverkehr, Individualverkehr).
    • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucherinnen und Besucher über die geltenden Hygienevorgaben.
    • Die Kontrolle der 3G-Nachweise (Formular für Gastvereine)

Hinweise:

  • Schüler*innen gelten generell als getestet (auch während der Ferien), ein entsprechender Nachweis (z.B. Schülerausweis) muss erbracht werden.
  • Tests können nach wie vor von offiziellen Teststellen oder von anderen Stellen (z.B. Arbeitgeber) bestätigt werden und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, Selbst-Tests vor Ort unter Aufsicht sind ebenfalls möglich.
  • Heimvereine können als Hausrechtsinhaber strengere Regeln festlegen (z.B. generelle 3G-Pflicht)
  • Bei der Anordnung von Quarantäne nach einem bestätigten Infektionsfall bewerten die Gesundheitsämter insbesondere Impfstatus, Abstand und Lüften.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

A-Junioren: Vorbereitung

Nur die Verletztenliste trübt eine bisher insgesamt positive Vorbereitung

Nach nun sieben Wochen präsentiert sich die U19-Mannschaft des TuS Mingolsheim in neuer Zusammensetzung formverbessert und schon sichtbar eingespielt. Zuletzt wurde am vergangenen Samstag, 24.07.2021, ein Testspiel gegen die ambitionierte FzG Münzesheim mit 7:2 (5:0) gewonnen – speziell die erste Halbzeit war gespickt mit tollen Aktionen und schön herausgespielten Toren/Torchancen. Die Harmonie innerhalb des 27-köpfigen Kaders, bestehend aus den Jahrgängen 2003 und 2004, sowie zwei Spielern des Jahrgangs 2005, ist ebenso erwähnenswert wie die herausragende Trainingsbeteiligung von durchschnittlich ca. 80%. Einzig und allein die schwerwiegenderen Verletzungen von Luka Cvitanovic und Jeremias Moser, die beide bis mindestens Ende August ausfallen werden, trüben ein alles in allem positives Gesamtbild, das die Mannschaft in den letzten Wochen hinterlassen hat.

Den Testspielerfolgen gegen die JFV Ganerb (1:0), die B-Jugend der JSG Kronau/Mingolsheim/Langenbrücken (11:0), den 1. FC Birkenfeld (7:1) und der FzG Münzesheim (7:2) stehen drei Remis gegen die Herrenteams des FV Graben (2:2) und TuS Mingolsheim II (1:1) sowie der A-Jugend der JSG Schatthausen/Baiertal (2:2) gegenüber. Lediglich im Gastspiel bei der Herren-Reserve des VfR Kronau musste man sich geschlagen geben (1:3).

In den nächsten Wochen bestreitet die Mannschaft von Trainer Tobias Schlegel noch einige Testspiele, allerdings erschwert die anstehende Urlaubszeit die Kaderzusammensetzung enorm. Da dies aber auch anderen Vereinen so ergehen wird darf man hoffen, dass der positive Schwung beibehalten oder gar weiter verbessert werden kann.

Terminübersicht:
Fr. 30.07.2021, 19:00 Uhr gegen JFV Ganerb (Ort: Dudenhofen)
Sa. 31.07.2021, 13:00 Uhr gegen JSG Unter-/Obergrombach (Ort: Kronau)
So. 22.08.2021, 11:00 Uhr gegen VfL Kurpfalz Neckarau (Ort: Mannheim)
Sa. 04.09.2021, 14:30 Uhr gegen VfB Bretten (Ort: Mingolsheim)

Das ersten Saisonspiel der U19-Verbandsliga zieht den TuS Mingolsheim am 11.09.2021 zum hochgehandelten Meisterschaftsfavoriten FC Nöttingen in den Härter Sportpark.

Corona-Update: Neue Corona-Verordnung für den Sport bei stabiler Inzidenz vom 28.06.2021 –
Badischer Fußballverband e.V.

(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 28.06.2021)

Zum 28. Juni 2021 ist eine komplett überarbeitete CoronaVO in Kraft getreten, die in Verbindung mit der neuen CoronaVO Sport ab sofort die Regelungen für den Amateurfußball festlegt.

Das gilt ab dem 28.06.2021:

Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz bis 10)

Amateursport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne Beschränkung erlaubt.
Wettkampfveranstaltungen im Freien mit maximal 1.500 Zuschauer*innen, ab 300 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht. Alternativ Auslastung von 30 Prozent der zugelassenen Kapazität oder bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität mit 3G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) möglich.

Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz zwischen über 10 bis 35)

Amateursport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne Beschränkung erlaubt.
Wettkampfveranstaltungen im Freien mit maximal 750 Zuschauer*innen, ab 200 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht. Alternativ Auslastung von 20 Prozent der zugelassenen Kapazität oder bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität mit 3G-Nachweis möglich.

Inzidenzstufe 3 (7-Tage-Inzidenz zwischen über 35 bis 50)

Amateursport ist im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. 3G-Nachweis erforderlich.
Wettkampfveranstaltungen im Freien nur mit 3G-Nachweis bei maximal 500 Zuschauer*innen, ab 200 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht.

Inzidenzstufe 4 (7-Tage-Inzidenz über 50)

Amateursport ist im Freien mit Gruppen von bis zu 25 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 14 Personen erlaubt. 3G-Nachweis erforderlich.
Wettkampfveranstaltungen im Freien nur mit 3G-Nachweis bei maximal 250 Zuschauer*innen, ab 200 Personen besteht auch im Freien Maskenpflicht.


Nach wie vor sind ein Hygienekonzept sowie Datenerfassung vorgeschrieben. Abseits des Sporttreibens gilt weiterhin grundsätzlich der Mindestabstand. Ausnahme davon ist die jeweils gültige allgemeine Kontaktbeschränkung, zum Beispiel bis 25 Personen in Inzidenzstufe 1 oder 15 Personen aus vier Haushalten in den Inzidenzstufen 3 und 4. In geschlossenen Räumen besteht außerdem Maskenpflicht. Das Verbot zum Ausschank und Konsum von Alkohol auf dem Sportgelände entfällt gemäß der neuen Verordnung.

Die jeweils geltende Inzidenzstufe wird vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgemacht, wenn die entsprechende Inzidenz an fünf Tagen in Folge über- oder unterschritten wurde. Die Stufe gilt dann ab dem jeweils folgenden Tag.

In den vergangenen Wochen haben sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg positiv entwickelt. Jedoch gilt es trotz der Lockerungsstufen weiter vorsichtig zu sein. Der Infektionsschutz und die Einhaltung der AHA+L-Regeln sind weiterhin ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Pandemie.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Verordnung bringt Lichtblicke für den Sport ab dem 07.06.2021–
Badischer Fußballverband e.V.

Hygienekonzept Sportgelände TSV Langenbrücken ab 08.06.2021

Endlich wieder Fußball!

Was für eine Erleichterung auf den Gesichtern der Kinder, Eltern und Trainer.

Fußball wie gewohnt ist wieder erlaubt. Ohne Test und ohne Beschränkungen.

Seit dieser Woche ist es wieder erlaubt, Fußball zu trainieren und auch zu spielen. Der ganze Papierkram ist, bis auf die Teilnehmerliste, die eh geführt wird, Geschichte.

Wir freuen uns, wieder das übliche Gewusel auf dem Sportgelände zu haben.

Zusätzlich haben wir es auch geschafft, wieder Trainingszeiten für die Turnabteilung frei zu halten, so dass auch die Zumba und Gymnastikkurse im Freien abgehalten werden können.

Wir wünschen allen viel Spaß und bleibt gesund. (C-S)

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(Auszug aus der Pressemitteilung des Badischen Fußballverbandes e.V. vom 06.06.2021)

Für den Amateursport gelten ab Montag (07.06.2021) folgende Regelungen, die sich aus der neuen Corona-Verordnung des Landes ableiten:

• Bei einer Inzidenz von über 100
greift nach wie vor die Bundesnotbremse. Für unter 14-Jährige ist ein kontaktloses Training in Gruppen mit bis zu fünf Personen erlaubt. Während für die Spieler*innen hier keine Testpflicht besteht, muss der/die Trainer*in einen negativen Test vorweisen. Für alle Personen ab dem 14. Geburtstag sind die Sportstätten geschlossen.

• Öffnungsstufe 1
(7-Tage-Inzidenz muss 5 Werktage in Folge unter 100 liegen): Das Fußballtraining ist in Gruppen mit bis zu 20 Personen plus Trainer*in erlaubt. Alle Personen unterliegen einer Testpflicht. Der Spielbetrieb ist mit bis zu 20 Sportler*innen und 100 Zuschauer*innen im Freien erlaubt.

• Öffnungsstufe 2
(7-Tage-Inzidenz muss nach Inkrafttreten von Öffnungsschritt 1 14 Tage in Folge unter 100 liegen und eine sinkende Tendenz aufweisen): Die Gruppengröße erweitert sich auf eine Person pro 20m²; weiterhin besteht eine Testpflicht für alle Personen; der Spielbetrieb ist ohne Teilnehmerbegrenzung und mit bis zu 250 Zuschauer*innen im Freien möglich.

• Öffnungsstufe 3
(die 7-Tage-Inzidenz muss nach Inkrafttreten von Öffnungsschritt 2 weitere 14 Tage in Folge eine sinkende Tendenz aufweisen) oder Inzidenz < 50: Die maximal zulässige Zuschauerzahl im Freien erhöht sich auf 500 Personen.

• Inzidenz < 35 fünf Tage in Folge:
Die Testpflicht entfällt; die maximal zulässige Zuschauerzahl im Freien erhöht sich auf 750 Personen

Hygieneregeln für den Trainingsbetrieb Inzidenz unter 35, Sportgelände TSV Langenbrücken, Holzmüllerrichtweg


Im Rahmen der Covid-19 Pandemie haben wir, der TSV Langenbrücken, folgendes Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb bei einer Inzidenz unter 35 erarbeitet. Dieses Hygienekonzept ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs auf dem Sportgelände des TSV Langenbrücken.
Bitte die Regeln durchlesen und auch an die Spieler, Trainer, Betreuer und Verantwortlichen
weitergeben. Nur unter Einhaltung der Regeln ist der Sportbetrieb durchführbar.

Gesundheitszustand
In folgenden Fällen ist eine Teilnahme am Trainingsbetrieb, egal ob aktiv als Spieler oder passiv als Trainer / Betreuer untersagt:

  • Du oder eine Person in Deinem Haushalt zeigen Symptome, die auf Covid-19 hinweisen
    (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall,
    Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns,
    Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag, Atembeschwerden oder
    Kurzatmigkeit, Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich, Verlust der Sprach- oder
    Bewegungsfähigkeit)
  • Du oder eine Person in Deinem Haushalt, hatten in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer
    Person, die positiv auf Covid-19 getestet wurde
  • Du oder eine Person in Deinem Haushalt wurden positiv auf Covid-19 getestet und die
    Quarantänezeit von mind. 14 Tagen ist noch nicht vorbei.

    Allgemeine Regeln
    Folgende Regeln sind einzuhalten:
  • Beim Betreten des Sportgeländes Hände desinfizieren
  • Trainingsliste führen
  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist, wo möglich einzuhalten, dies gilt vor allem in den
    Umkleidekabinen und Duschen
  • Auf Körperkontakt verzichten (Jubel, Begrüßung…)
  • Niesen und Husten in die Armbeuge

    Bei Fragen:
    Hygienebeauftragter
    Abilio Coelho-Schäfer
    0170 8503682
    Bad Schönborn, 08.06.2020