Nach einem souveränen 8:2 Heimerfolg gegen den FV Wiesental 3 führt die D2 der JSG Kronau/Langenbrücken weiter die Tabelle der Kreisklasse B an. In einem sehr fairen Spiel blieben die Gäste aus Wiesental auch nach einem zwischenzeitlichen 7:0 Rückstand weiter dran. Mit einem direkt verwandelten Eckball erzielten sie zum zwischenzeitlichen 7:1 den spektakulärsten Treffer des Spiels.
Die Tore für die JSG Kro/La erzielten: Konstantin (4 Treffer), Niklas (2 Treffer), Julius und Danny (jeweils 1 Treffer).
Für die JSG Kro/La spielten: Junus, Julius, Konstantin, Danny, Philipp, Moritz, Dirk, Mike, Niklas, Hannes, Benni und Darian (JFe)
Auf der Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes wurden die CoronaVO und die CoronaVO Sport angepasst und am 18. März 2022 notverkündet. Die Änderungen treten am 19. März 2022, in Kraft.
Die CoronaVO sieht kein Stufensystem mehr vor und enthält keine Regelungen mehr, die von dem Erreichen der Basis, Warn- oder Alarmstufe abhängen.
Begriffe:
3G = geimpft, genesen, getestet
2G = geimpft oder genesen
Als geimpft gelten Personen
mit vollständiger Impfung
mit Auffrischungsimpfung
für die keine Impf-Empfehlung vorliegt
Als genesen gelten Personen
deren positiver Test nicht länger als 3 Monate zurückliegt
Grundsätzliche Regelungen:
Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann; ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
Hygienekonzept des Heimvereins
Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne
U19: Glanzloser 5:0-Sieg beim Schlusslicht Zuzenhausen
Nach dem Sieg im Nachholspiel über den FC Germ. Friedrichstal (3:1) konnte die A-Jugend auch ihr zweites Pflichtspiel im aktuellen Kalenderjahr für sich entscheiden. Beim bisher punktlosen Tabellenschlusslicht FC Zuzenhausen konnte man sich letztlich verdient mit 5:0 durchsetzen, allerdings ohne dabei zu glänzen.
Die Überlegenheit des TuS Mingolsheim, dem natürlich auch die Gastspieler des VfR Kronau und TSV Langenbrücken angehören, war von Beginn an erkennbar. Aus dem Rückraum konnte Tim Stricker lässig gegen die Laufrichtung des Keepers einschieben (15.), ehe auch die Gastgeber ein paar gute Chancen hatten (17./24./27.). Das vorentscheidende 2:0 für den TuS erzielte Jeremias Moser (38.), wonach Luca Gander per Kopf mit dem Pausenpfiff gar auf 3:0 stellen konnte (45.).
Die 2. Halbzeit war dann ein Spiel auf ein Tor – Zuzenhausen wehrte sich, konnte aber kaum noch für offensive Entlastung sorgen. Jeremias Moser sorgte kurz nach Wiederanpfiff mit seinem 7. Saisontreffer für das 4:0 (50.). Die folgenden Minuten waren zerfahren und zahlreiche Ein- und Auswechslungen sorgten für weitere Störungen im Spielfluss. Dies besserte sich mit dem Highlight des Abends – dem Treffer zum 5:0-Enstand: Ein erstklassiger Spielzug über die linke Außenbahn, in dessen Folge der starke Tim Stricker diagonal für den eingelaufenen Noah Vizcay Würges vorlegen konnte. Letzterer knallte das Leder mit aller Kraft und Überzeugung ins lange Eck (71.).
„Dass das heute Abend kein fußballerischer Leckerbissen wird, war leider zu erwarten. Trotzdem haben wir es geschafft die Überlegenheit, die wir ohne Zweifel haben, in fünf Tore umzumünzen und am Ende hochverdient zu gewinnen“, bilanziert Trainer Tobias Schlegel die absolvierte Pflichtaufgabe. Mit nun 20 Punkten festigt die Mannschaft um Kapitän Milan Straub den 5. Tabellenplatz in der Verbandsliga, doch der Übungsleiter mahnt abschließend zur Vorsicht: „Die 20 Punkte und Platz 5 sind eine tolle Momentaufnahme, doch einige der hinter uns platzierten Mannschaften haben noch Nachholspiele zu absolvieren. Wir müssen weiter unsere Hausaufgaben erledigen, fleißig trainieren und jedes der verbleibenden neun Spiele mit voller Konzentration bestreiten, wenn wir den Klassenerhalt ohne Zittern schaffen wollen!“
Am kommenden Samstag, 26. März 2022 empfängt die A-Jugend den FC Olympia Kirrlach zum Derby. Im Hinspiel unterlag man trotz guter Aufholjagd mit 2:4 – die Wiedergutmachung wäre Balsam für die TuS-Seele. Anpfiff im Sportpark ist um 16:00 Uhr. (ts)
Die weite Anfahrt am Samstagmorgen hatte sich für die Eltern unserer D2 gelohnt: Die JSG Kro/La erzielte einen deutlichen Auswärtserfolg in Oberderdingen.
Aus einer großartigen mannschaftlichen Geschlossenheit heraus wurde Sturmlauf um Sturmlauf vorgetragen. Eine ordentliche Chancenauswertung verbunden mit konzentrierter Defensivarbeit führte zum klaren Endergebnis von 8:2. Neben dem überzeugenden Endergebnis war auch das Zusammenspiel unserer Mannschaft wirklich sehenswert.
Die Tore für die JSG Kro/La erzielten: Niklas (4 Treffer), Konstantin (3 Treffer) und Danny (1 Treffer).
Für die JSG Kro/La spielten: Junus, Julius, Konstantin, Danny, Philipp, Moritz, Mike, Marielle, Niklas, Hannes, Benni und Darian (JFe)
Gelungener Rückrundenauftakt der D2: 2:0 Heimsieg gegen Rinklingen 2
Die D2 startete am Samstag mit einem 2:0 Heimsieg erfolgreich in die Rückrunde.
Rinklingen war mit 6 Spielern aus dem höheren Jahrgang angereist, was sich in einer deutlichen körperlichen Überlegenheit ausdrückte. Trotzdem hielt unsere Mannschaft hervorragend dagegen. Aus einer sehr engagierten Defensivleistung heraus blieb die JSG Kro/La mit Kontern über die komplette Spielzeit gefährlich. Und so erzielten zunächst Konstantin Bell in der 31. und später Danny Ceraos in der 58. Minute jeweils nach Kontern die Siegtore für die JSG.
Für die JSG Kro/La spielten: Junus Aslan, Julius und Konstantin Bell, Danny Ceraos, Philipp Dewald, Moritz Fellhauer, Pascal Klinger, Mike Lansche, Marielle Mayer, Niklas Molk, Hannes Richter, Benni Thäsler und Darian Vurnik (JF)
TuS Mingolsheim – FC Germ. Friedrichstal 3:1 (1:1)
U19: Engagement und Leidenschaft verschaffen drei wichtige Punkte
Ohne vier von fünf etatmäßigen, zentralen Mittelfeldspielern (hauptsächlich wegen Corona) trat man durchaus gehandicapt zum Nachholspiel gegen den offensivstarken FC Germ. Friedrichstal in der Verbandsliga an.
Vorab sei aber gesagt: Auf ungewohnter Position spielten Noah Vizcay Würges und Oliver Bensch auf der Doppel-Sechs bärenstark auf und überzeugten allen voran in den Bereichen Zweikampfführung und Laufbereitschaft – ähnlich wie das gesamte Team.
Der Start ins Spiel kam dem TuS Mingolsheim dann merklich entgegen: Jeremias Moser war nach wenigen Sekunden auf und davon, fand sich frei vor dem Gäste-Keeper wieder und vollstreckte unter Zuhilfenahme des Innenpfostens zum umjubelten Führungstreffer (1.). In der Folge wirkten die Gäste verunsichert und beinahe hätte Jeremias Moser die Führung ausbauen können, doch im Eins-gegen-Eins behielt diesmal der Torwart die Oberhand (8.). Immer wieder gab es wichtige Ballgewinne, deren Ertrag sich allerdings in Grenzen hielt. Friedrichstal wurde in der Folge etwas besser und vor allem nach Standards gefährlich. Aus einem solchen Standard resultierte auch der ärgerliche Ausgleich in Folge eines individuellen Fehlers (36.). Bis zur Halbzeitpause musste die TuS-Elf dann die ein oder andere gefährliche Phase überstehen, doch mit viel Engagement und etwas Glück gelang dies unbeschadet.
Nach dem Seitenwechsel erzeugten die Gäste noch mehr Druck und zwangen den TuS in die eigene Hälfte. Gefährlich wurde es aber vorerst nicht. Leider ahndete der Unparteiische eine Aktion des am Boden liegenden Yannik Keilbach als rotwürdig, obwohl die Aktion klar dem Ball galt (58.). Der Platzverweis mobilisierte allerdings die letzten Kraftreserven der Spieler, die sich in der Folge mit unbeschreiblicher Leidenschaft in die Zweikämpfe warfen und alles wegverteidigten, was es zu verteidigen gab. Die Kräfte schwanden zusehends und die Schweißperlen standen den Akteuren trotz der kühlen Temperaturen im Gesicht. Es brachen die letzten Minuten des Spiels an. Plötzlich tauchte ein Gäste-Stürmer frei vor dem Tor auf und umkurvte TuS-Keeper Jona Oberst. Auf der Auswechselbank schlug man angesichts der drohenden Niederlage bereits die Hände über dem Kopf zusammen. Doch der TuS-Torhüter holte den Stürmer mit einem sensationellen Hechtsprung nochmals ein und klaute dem verdutzt dreinblickenden Angreifer unter Applaus sämtlich anwesender TuS-Fans doch noch den Ball vom Fuß. Mit dem direkten Gegenzug brachen dann alle Dämme, als Kapitän Milan Straub mit einem herrlichen Traumtor in den Winkel das 2:1 erzielte (89.). Die Jubelszenerien hatten sich beim Publikum kaum recht beruhigt, da sorgte Luca Gander mit dem 3:1-Endstand für den nächsten frenetischen Jubel.
Es war geschafft. Der vielen Corona-Infektionen und Unterzahl zum Trotz erkämpfte sich die A-Jugend-Truppe des TuS mit unmenschlicher Moral drei eminent wichtige Punkte im Kampf um den Klassenerhalt. „Ich weiß noch gar nicht, was ich sagen soll“, so Trainer Tobias Schlegel nach dem Schlusspfiff, „ich bin so unfassbar stolz auf diese Mannschaft!“ In der Folge fand er aber doch noch die passenden Worte für seine Spieler: „Wie sich heute jeder Einzelne für die Mannschaft und unser gemeinsames Ziel ‚Klassenerhalt‘ aufgeopfert hat – das bereitet einem schon Gänsehaut. Speziell nach dem Platzverweis wären viele Teams eingebrochen – aber nicht dieses … nicht dieses. Einfach Wahnsinn!“
Mit diesem Sieg überholt man den FC Germania Friedrichstal in der Tabelle vorerst (die Gäste haben noch zwei Spiele weniger) und belegt nun einen sehr respektablen 5. Platz.
Am kommenden Samstag, 12. März 2022 gastiert die Mannschaft zu einem Testspiel in der Pfalz (19:30 Uhr beim JFV Ganerb), ehe eine Woche später am Samstag, 19. März 2022 der offizielle Rückrundenstart beim FC Zuzenhausen ansteht.
Ab Mittwoch, 23.02.2022, gelten neue Grenzwerte für den Stufenplan. Demnach befindet sich Baden-Württemberg ab sofort in der Warnstufe, welche eine 3G-Regelung für den Amateursport mit sich bringt.
Alle Beteiligten, Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc., benötigen für die Sportausübung oder den Besuch von Sportveranstaltungen drinnen und draußen einen 3G-Nachweis. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können wieder mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
Hallensport in den Ferien: Tests für nicht-immunisierte Schüler*innen
Für Schüler*innen unter 18 Jahren gibt es weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden, genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnell-test vorweisen – dieser kann auch unter Aufsicht eines volljährigen Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.
Zuschauer*innen, Maskenpflicht und Hygienekonzept
In geschlossenen Räumen ist nun eine maximale Auslastung von 60 Prozent bei nicht mehr als 6.000 Personen erlaubt. Im Freien liegt die Grenze bei maximal 75 Prozent und 25.000 Personen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.
In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Betreiber*innen von Sportstätten bzw. Veranstalter*innen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzepterstellen. Dieses muss folgende Punkte beinhalten: – Umsetzung der Zutrittskontrollen und der Maskenpflicht,, – Abstandsempfehlung, – Regelung von Personenströmen, – regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, – regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, – rechtzeitige und verständliche Infos über die geltenden Hygienenvorgaben.
Begriffe:
3G = geimpft, genesen, getestet
2G = geimpft oder genesen
Als geimpft gelten Personen
mit vollständiger Impfung
mit Auffrischungsimpfung
für die keine Impf-Empfehlung vorliegt
Als genesen gelten Personen
deren positiver Test nicht länger als 3 Monate zurückliegt
Grundsätzliche Regelungen:
Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann; ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
Hygienekonzept des Heimvereins
Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne
Zum 09.02.2022, hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst. Danach entfällt ab sofort die Pflicht zur Dokumentation der Kontaktdaten, außerdem sind wieder mehr Zuschauer*innen bei Veranstaltungen zugelassen.
Keine Kontaktdaten-Erfassung mehr bei Training und Spiel – 2G für Zuschauer*innen bleibt
Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Veranstalter wurden weitestgehend aufgehoben. In Sportstätten und Sportanlagen müssen keine Kontaktdaten mehr erfasst werden, weder im Trainings- noch im Spielbetrieb. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird hingegen weiterhin ausdrücklich empfohlen. In der Alarmstufe I, in der wir uns aktuell befinden, gilt für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen nach wie vor die 2G-Regelung. Der Impf- oder Genesenen-Nachweis muss beim Zutritt vom Veranstalter geprüft werden.
Mit der Anhebung der Kapazitätsbeschränkungen bei Großveranstaltungen setzt die Landesregierung die Marschroute um, auf die man sich bereits auf Bundesebene geeinigt hatte. In der Alarmstufe I gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind optional bei 2G+ maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G+ 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen. Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauer*innen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest); Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
Personen mit einer Boosterimpfung
Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind,
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Grundsätzliche Regelungen:
Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann; ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
Pflicht zur Datenerfassung (entfällt seit dem 09.02.2022)
Hygienekonzept des Heimvereins
Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne
nur Schülerausweis, keine weitere Nachweispflicht In den Ferien für Innenräume Antigen-Schnelltest
nur Schülerausweis, keine weitere Nachweispflicht In den Ferien für Innenräume Antigen-Schnelltest
Jugendliche unter 18, nicht Schüler*innen
generell: 3G
generell: 3G
generell: 3G
generell: 3G
Arbeitgeber, Beschäftigte, Selbstständige und Vertragsspieler*innen
generell: 3G
generell: 3G
generell: 3G
generell: 3G
Zuschauer*innen
im Freien: keine Nachweispflicht unter 5.000 Besucher*innen und bei Abstand, sonst 3G Innenräume: 3G
im Freien: 3G Innenräume: 3G+
max. 50 % Auslastung im Freien: max. 5.000 bei 2G, 10.000 bei 2G+ Innenräume: max. 2.000 bei 2G, max. 4.000 bei 2G+ Ab 501 feste Sitz-/Stehplätze, davon max. 10 % Stehplätze.
im Freien: 2G+ Innenräume: 2G+
max. 50 % Auslastung, max. 500 Personen
Heimvereine sind verantwortlich für:
Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
Rückkehr in Alarmstufe I: 2G für den Sport, drinnen und draußen
Zum heutigen Freitag, 28. Januar 2022, gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung und somit die Regelungen der Alarmstufe I. Nach der Corona-Verordnung Sport benötigen sowohl Sportler*innen und Funktionspersonal als auch Zuschauer*innen nun einen 2G-Nachweis. Die Maskenpflicht (FFP2 für über 18-Jährige) besteht weiterhin in geschlossenen Räumen abseits des Sporttreibens sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Ausnahmen für Kinder, Schüler*innen und Beschäftigte
Unangetastet bleiben die Ausnahmen für Kinder unter 6 und Schüler*innen unter 18 Jahren. Für sie genügt ein Nachweis über das Alter, Schülerausweis oder ähnliches Dokument. Lediglich in den Ferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren einen Schnelltest vorlegen, wenn sie Sport in geschlossenen Räumen ausüben möchten.
Beschäftigte und Selbständige profitieren weiterhin von den Sonderregelungen im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Bereits heute weisen wir darauf hin, dass wir insbesondere bei in der Winterpause neubegründeten Vertragsspielerverhältnissen prüfen werden, ob den vertraglichen sowie steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten entsprochen wird. Umgehungsversuche haben gravierende rechtliche Folgen.
Zuschauer-Kapazitäten und weitere Details
Angepasst wurden in der neuen Corona-Verordnung die Kapazitäten bei Veranstaltungen wie Fußballspielen. Im Freien gilt: Maximal 50 Prozent Auslastung bis zu 3.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Regelung) oder optional bis zu 6.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Plus-Regelung). Bei mehr als 500 Zuschauer*innen müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
Laut Kultusministerium soll auch die Corona-Verordnung Sport zeitnah aktualisiert werden, gravierende Veränderungen sind jedoch nicht zu erwarten. Unverändert wird von den BWVerbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – unter den jeweiligen Bedingungen der Corona-Verordnungen.
2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest); Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
Personen mit einer Boosterimpfung
Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind,
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Heimvereine sind verantwortlich für:
Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
Die Datenerfassung.
Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
Die Landesregierung hat die CoronaVO mit Wirkung ab Mittwoch, 12.01.2022, erneut angepasst. Danach gelten die bisherigen Regelungen der Alarmstufe II unverändert bis mindestens 01.02.2022, und zwar ungeachtet der Hospitalisierungsrate und der Auslastung der Intensivbetten.
Außerdem Haben Auch die Sonderregelungen für Schüler*innen, und zwar mindestens bis zum Außerkrafttreten der aktualisierten CoronaVO am 09.02.2022. Mittelfristig Werden sterbenn Für sterben Über Zwölfjährigen Schüler*innen Laut Landesregierung Auslaufen, Ein konkretes Datum WIRD Nicht genannt. Im Einzelnen gelten damit aktuell die folgenden Vorgaben:
Fußballspielen draußen
Für das Training und für Freundschaftsspiele im Freien benötigen alle Spieler*innen sowie das Funktionspersonal (Trainer*innen, Betreuer*innen usw.) und Schiedsrichter*innen wie bisher einen 2G-Nachweis .
Schüler*innen bis 17 Jahre Sind im Bezug auf die Sportausübung im Freien weiterhin von 2G ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen.
Zuschauer*innen bspw. bei Freundschaftsspielen oder beim Training benötigen einen 2G-Plus-Nachweis .
Ausnahmen: Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, WENN Seit der Letzten Erforderlichen Einzelimpfung Nicht Mehr Als Drei Monate Vergangen Sind, sowie Für Genesene, Deren Infektion nachweislich Maximal Drei Monate Zurückliegt.
Sport und Aufenthalt im Innenbereich
Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen (bspw. Umkleidekabinen) und die Sportausübung in der Halle gilt 2G-Plus .
Ausnahmen: Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, WENN Seit der Letzten Erforderlichen Einzelimpfung Nicht Mehr Als Drei Monate Vergangen Sind, sowie Für Genesene, Deren Infektion nachweislich Maximal Drei Monate Zurückliegt.
Schüler*innen bis 17 Jahre sind im Bezug auf die Sportausübung in geschlossenen Räumen und die Nutzung von Kabinen außerhalb der Ferien von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen. In den Schulferien muss ein Schnelltest vorgelegt werden.
Zuschauer- & Maskenpflicht
Für öffentliche Veranstaltungen gilt 2G-Plus und die maximale Zuschauerzahl ist auf 500 Personen begrenzt. In Innenräumen gilt weiterhin Eine Maskenpflicht, Personen ab 18 Jahren Wann Und Laut der Neuen Corona-Verordnung Eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen .
Wie geht es weiter?
Die Fußballverbände in Baden-Württemberg sind im Austausch mit dem zuständigen Kultusministerium und arbeiten sich darum, dass die Sonderregelung für Schüler*innen weiterhin Bestand Haben, um das Fußballspielen unter vertretbaren Voraussetzungen auch zukünftig ermöglichen – auch über den 09.02.2022 hinaus – zu.
Unverändert WIRD von den BW-Verbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – soweit erforderlich auch unter den aktuellen Bedingungen der Alarmstufe II . Ob das möglich sein WIRD, hängt von der Entwicklung der pandemischen Lage und insbesondere von den dann geltenden Regelungen ab.
*****
Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:
2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest); Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
Personen mit einer Boosterimpfung
Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind,
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Grundsätzliche Regelungen:
Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann; NEU: ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
Pflicht zur Datenerfassung
Hygienekonzept des Heimvereins
Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne
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