Senioren: Die Rückrunde 2021/2022 – nach der Winterpause

Die Wochen der Vorbereitung sind vorbei und es standen etliche Spiele auf dem Programm. Die Mannschaft um Trainer Jochen Schlegel ist am kommenden Sonntag um 13:00 Uhr in ihrem ersten Auswärtsspiel nach Ende der Winterpause beim FC Germ. Karlsdorf 2 zu Gast. Der FCK konnte sein letztes Auswärtsspiel im alten Jahr gegen den VfR Kronau 2 mit 0:3 gewinnen und liegt derzeit mit 30 Punkten auf dem 3. Tabellenplatz. Im Hinspiel verlor man auf eigenem Boden mit 1:3.

Alle Ergebnisse der Spiele für die Rückrunde:

Freitag 21.01.22 Beginn 19:00 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – FC Odenheim 2     3:2 (2:0)

Torschützen für den TSV: 1:0 Lukas Becker, 2:0 Nico Keilbach, 3:0 Lukas Becker

Startelf: Olheide Niklas (TW) – Tilly Simon – Kramer Dominik – Ströhle Samuel – Stier Max – Kahler Jonas – Becker Lukas – Walter Jonathan – Keilbach Nico – Sakar Mert – Hemberger Pascal

Ersatzbank: Cipollina Massimo – Fabing Michael – Müller Maximilian – Temür Denis

Samstag 29.01.22 Beginn 14:00 Uhr in Graben

FV Graben – TSV Langenbrücken     2:2 (1:0)

Torschützen für den TSV: 1:1 Nico Keilbach, 1:2 Müller Maximilian

Startelf: Olheide Niklas (TW) – Tilly Simon – Burzan Kai – Ströhle Samuel – Stier Max – Kahler Jonas – Becker Lukas – Oberle Marius – Keilbach Nico – Sakar Mert – Müller Maximilian

Ersatzbank: Cipollina Massimo – Fabing Michael – Feta Lulzim – Temür Denis

Samstag 05.02.22 Beginn 12:00 Uhr in Weiher

FC Weiher 2 – TSV Langenbrücken

Das Spiel wurde kurzfristig vom Gegner abgesagt!

Mittwoch 09.02.22 Beginn 19:00 Uhr in Zeutern

TSV Langenbrücken – SV Zeutern     1:0 (1:0)

Torschützen für den TSV: 1:0 Pascal Hemberger

Startelf: Fabian Bell (TW) – Tilly Simon – Burzan Kai – Ströhle Samuel – Stier Max – Kahler Jonas – Becker Lukas – Oberle Marius – Keilbach Nico – Sakar Mert – Müller Maximilian

Ersatzbank: Cipollina Massimo –Feta Lulzim – Singler Luis – Temür Denis – Walter Jonathan

Samstag 12.02.22 Beginn 14:00 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – FC Frauenweiler     3:3 (3:3)

Torschützen für den TSV: 1:1 Lukas Becker, 2:2 Lars Irrgang, 3:2 Pascal Hemberger

Startelf: Fabian Bell (TW) – Tilly Simon – Ströhle Samuel – Burzan Kai – Oberle Marius – Müller Maximilian – Singler Luis – Hemberger Pascal – Becker Lukas – Keilbach Nico – Irrgang Lars

Ersatzbank: Fabing Michael – Kramer Dominik – Stier Max – Temür Denis

Mittwoch 16.02.22 Beginn 19:00 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – TuS Mingolsheim (A-Junioren)

Das Spiel musste von Seiten des TSV wegen Spielermangel abgesagt werden!

Samstag 26.02.22 Beginn 14:30 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – FC Weiher     1:3 (0:2)

Torschützen für den TSV: 1:2 Jonas Kahler

Startelf: Keilbach Marc (TW) – Singler Luis –Ströhle Samuel – Kramer Dominik – Oberle Marius – Kahler Jonas – Müller Maximilian – Singler Luis – Hemberger Pascal – Becker Lukas – Keilbach Nico – Irrgang Lars

Ersatzbank: Budiu Sorin-Adelin – Cipollina Massimo – Duwald Lucas – Sakar Mert

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 23.02.2022

Neue Corona-Regeln ab 23.02.2022

Ab Mittwoch, 23.02.2022, gelten neue Grenzwerte für den Stufenplan.
Demnach befindet sich Baden-Württemberg ab sofort in der Warnstufe, welche eine 3G-Regelung für den Amateursport mit sich bringt.

Alle Beteiligten, Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc., benötigen für die Sportausübung oder den Besuch von Sportveranstaltungen drinnen und draußen einen 3G-Nachweis. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können wieder mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
 

Hallensport in den Ferien: Tests für nicht-immunisierte Schüler*innen

Für Schüler*innen unter 18 Jahren gibt es weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden, genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnell-test vorweisen – dieser kann auch unter Aufsicht eines volljährigen Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.

Zuschauer*innen, Maskenpflicht und Hygienekonzept

In geschlossenen Räumen ist nun eine maximale Auslastung von 60 Prozent bei nicht mehr als 6.000 Personen erlaubt. Im Freien liegt die Grenze bei maximal 75 Prozent und 25.000 Personen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.

In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Betreiber*innen von Sportstätten bzw. Veranstalter*innen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzepterstellen.
Dieses muss folgende Punkte beinhalten:
– Umsetzung der Zutrittskontrollen 
und der Maskenpflicht,,
– Abstandsempfehlung,
– Regelung von Personenströmen,
– regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen,
– regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen,
– rechtzeitige und verständliche Infos über die geltenden Hygienenvorgaben.


Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet
  • 2G = geimpft oder genesen

Als geimpft gelten Personen

  • mit vollständiger Impfung 
  • mit Auffrischungsimpfung
  • für die keine Impf-Empfehlung vorliegt

Als genesen gelten Personen

  • deren positiver Test nicht länger als 3 Monate zurückliegt


Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann; ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe Alarmstufe
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
keine Beschränkung3G2G
Schüler*innen
bis einschl. 17 Jahre
keine Beschränkungnur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht;
in den Ferien Testpflicht für 
Innenräume
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
in den Ferien Testpflicht für 
Innenräume
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
keine Beschränkung3G3G
Zuschauer*innenkeine Beschränkung3G
Innen: max. 60 % Auslastung;
nicht mehr als 6.000
im Freien: max. 75 %, nicht 
mehr als 25.000
2G
max. 50 % Auslastung
innen: max. 2.000
im Freien: max. 5.000


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise.

*****

Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 09.02.2022

Neue Corona-Regeln ab 09.02.2022

Zum 09.02.2022, hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst. Danach entfällt ab sofort die Pflicht zur Dokumentation der Kontaktdaten, außerdem sind wieder mehr Zuschauer*innen bei Veranstaltungen zugelassen. 

Keine Kontaktdaten-Erfassung mehr bei Training und Spiel – 2G für Zuschauer*innen bleibt

Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Veranstalter wurden weitestgehend aufgehoben. In Sportstätten und Sportanlagen müssen keine Kontaktdaten mehr erfasst werden, weder im Trainings- noch im Spielbetrieb. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird hingegen weiterhin ausdrücklich empfohlen. In der Alarmstufe I, in der wir uns aktuell befinden, gilt für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen nach wie vor die 2G-Regelung. Der Impf- oder Genesenen-Nachweis muss beim Zutritt vom Veranstalter geprüft werden. 

Mit der Anhebung der Kapazitätsbeschränkungen bei Großveranstaltungen setzt die Landesregierung die Marschroute um, auf die man sich bereits auf Bundesebene geeinigt hatte. In der Alarmstufe I gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind optional bei 2G+ maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G+ 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen. Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauer*innen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein. 

*****


Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann; ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Pflicht zur Datenerfassung (entfällt seit dem 09.02.2022)
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe AlarmstufeAlarmstufe II
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
im Freien: keine Nachweispflicht
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G
Innenräume: 2G+
Schüler*innen
bis einschl. 17 Jahre
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
In den Ferien für Innenräume
Antigen-Schnelltest
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
In den Ferien für Innenräume
Antigen-Schnelltest
Jugendliche unter 18,
nicht Schüler*innen
generell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3G
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
generell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3G
Zuschauer*innenim Freien: keine Nachweispflicht
unter 5.000 Besucher*innen und
bei Abstand, sonst 3G
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
max. 50 % Auslastung
im Freien: max. 5.000 bei 2G,
10.000 bei 2G+
Innenräume: max. 2.000 bei 2G,
max. 4.000 bei 2G+

Ab 501 feste Sitz-/Stehplätze,
davon max. 10 % Stehplätze.
im Freien: 2G+
Innenräume: 2G+

max. 50 % Auslastung, 
max. 500 Personen


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise.

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 28.01.2022

Neue Corona-Regeln ab 28.01.2022

Rückkehr in Alarmstufe I: 2G für den Sport, drinnen und draußen

Zum heutigen Freitag, 28. Januar 2022, gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung und somit die Regelungen der Alarmstufe I. Nach der Corona-Verordnung Sport benötigen sowohl Sportler*innen und Funktionspersonal als auch Zuschauer*innen nun einen 2G-Nachweis. Die Maskenpflicht (FFP2 für über 18-Jährige) besteht weiterhin in geschlossenen Räumen abseits des Sporttreibens sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Ausnahmen für Kinder, Schüler*innen und Beschäftigte

Unangetastet bleiben die Ausnahmen für Kinder unter 6 und Schüler*innen unter 18 Jahren. Für sie genügt ein Nachweis über das Alter, Schülerausweis oder ähnliches Dokument. Lediglich in den Ferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren einen Schnelltest vorlegen, wenn sie Sport in geschlossenen Räumen ausüben möchten.

Beschäftigte und Selbständige profitieren weiterhin von den Sonderregelungen im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Bereits heute weisen wir darauf hin, dass wir insbesondere bei in der Winterpause neubegründeten Vertragsspielerverhältnissen prüfen werden, ob den vertraglichen sowie steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten entsprochen wird. Umgehungsversuche haben gravierende rechtliche Folgen.

Zuschauer-Kapazitäten und weitere Details

Angepasst wurden in der neuen Corona-Verordnung die Kapazitäten bei Veranstaltungen wie Fußballspielen. Im Freien gilt: Maximal 50 Prozent Auslastung bis zu 3.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Regelung) oder optional bis zu 6.000 Zuschauer*innen (bei Anwendung der 2G-Plus-Regelung). Bei mehr als 500 Zuschauer*innen müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.

Laut Kultusministerium soll auch die Corona-Verordnung Sport zeitnah aktualisiert werden, gravierende Veränderungen sind jedoch nicht zu erwarten. Unverändert wird von den BWVerbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – unter den jeweiligen Bedingungen der Corona-Verordnungen.

*****


Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine).

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Senioren: Vorbereitung auf die Rückrunde

Das erste Training der Vorbereitung auf die Rückrunde der Saison 2021/2022 startet am Montag, 17.01.2022 um 19:00 Uhr auf dem Sportgelände des TSV Langenbrücken.

Nachfolgende Spiele wurden bis jetzt angesetzt:

Freitag 21.01.22 Beginn 19:00 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – FC Odenheim 2

Samstag 29.01.22 Beginn 14:00 Uhr in Graben

FV Graben – TSV Langenbrücken

Samstag 05.02.22 Beginn 12:00 Uhr in Weiher

FC Weiher 2 – TSV Langenbrücken

Mittwoch 09.02.22 Beginn 19:00 Uhr in Zeutern

SV Zeutern – TSV Langenbrücken

Samstag 12.02.22 Beginn 14:00 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – FC Frauenweiler

Mittwoch 16.02.22 Beginn 19:00 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – TuS Mingolsheim (A-Junioren)

Samstag 26.02.22 Beginn 14:30 Uhr in Langenbrücken

TSV Langenbrücken – FC Weiher

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 12.01.2022

Neue Corona-Regeln ab 12.01.2022

Die Landesregierung hat die CoronaVO mit Wirkung ab Mittwoch, 12.01.2022, erneut angepasst. Danach gelten die bisherigen Regelungen der Alarmstufe II unverändert bis mindestens 01.02.2022, und zwar ungeachtet der Hospitalisierungsrate und der Auslastung der Intensivbetten.

Außerdem Haben Auch die Sonderregelungen für Schüler*innen, und zwar mindestens bis zum Außerkrafttreten der aktualisierten CoronaVO am 09.02.2022.
Mittelfristig Werden sterbenn Für sterben Über Zwölfjährigen Schüler*innen Laut Landesregierung Auslaufen, Ein konkretes Datum WIRD Nicht genannt. Im Einzelnen gelten damit aktuell die folgenden Vorgaben:

Fußballspielen draußen

Für das Training und für Freundschaftsspiele im Freien benötigen alle  Spieler*innen  sowie das  Funktionspersonal  (Trainer*innen, Betreuer*innen usw.) und Schiedsrichter*innen wie bisher einen  2G-Nachweis .

Schüler*innen bis 17 Jahre  Sind im Bezug auf die Sportausübung im Freien weiterhin von 2G ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen.

Zuschauer*innen  bspw. bei Freundschaftsspielen oder beim Training benötigen einen  2G-Plus-Nachweis .

Ausnahmen:  Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, WENN Seit der Letzten Erforderlichen Einzelimpfung Nicht Mehr Als Drei Monate Vergangen Sind, sowie Für Genesene, Deren Infektion nachweislich Maximal Drei Monate Zurückliegt.

Sport und Aufenthalt im Innenbereich

Für den Zutritt zu geschlossenen Räumen (bspw. Umkleidekabinen) und die Sportausübung in der Halle gilt  2G-Plus .

Ausnahmen:  Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, WENN Seit der Letzten Erforderlichen Einzelimpfung Nicht Mehr Als Drei Monate Vergangen Sind, sowie Für Genesene, Deren Infektion nachweislich Maximal Drei Monate Zurückliegt.

Schüler*innen bis 17 Jahre  sind im Bezug auf die Sportausübung in geschlossenen Räumen und die Nutzung von Kabinen außerhalb der Ferien von der 2G-Plus-Regelung ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen. In den Schulferien muss ein Schnelltest vorgelegt werden.

Zuschauer- & Maskenpflicht

Für öffentliche Veranstaltungen gilt 2G-Plus und die maximale Zuschauerzahl ist auf 500 Personen begrenzt. In Innenräumen gilt weiterhin Eine Maskenpflicht, Personen ab 18 Jahren Wann Und Laut der Neuen Corona-Verordnung Eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen .

Wie geht es weiter?

Die Fußballverbände in Baden-Württemberg sind im Austausch mit dem zuständigen Kultusministerium und arbeiten sich darum, dass die Sonderregelung für Schüler*innen weiterhin Bestand Haben, um das Fußballspielen unter vertretbaren Voraussetzungen auch zukünftig ermöglichen – auch über den 09.02.2022 hinaus – zu.

Unverändert WIRD von den BW-Verbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – soweit erforderlich auch unter den aktuellen Bedingungen der Alarmstufe II .
Ob das möglich sein WIRD, hängt von der Entwicklung der pandemischen Lage und insbesondere von den dann geltenden Regelungen ab.

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Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.


Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann; 
    NEU: ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe AlarmstufeAlarmstufe II
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
im Freien: keine Nachweispflicht
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G
Innenräume: 2G+
Schüler*innen und Jugendliche
bis einschl. 17 Jahre
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
generell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3G
Zuschauer*innenim Freien: keine Nachweispflicht
unter 5.000 Besucher*innen und
bei Abstand, sonst 3G
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G+
Innenräume: 2G+


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine).

*****

Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 27.12.2021

Neue Corona-Regeln ab 27.12.2021


Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest);
    Neu: Ausgenommen von der Testpflicht sind:
    • Personen mit einer Boosterimpfung
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind, 
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion mittels PCR-Test)
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.


Grundsätzliche Regelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wann immer möglich
  • ab 6 Jahren Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann; 
    NEU: ab 18 Jahren ist eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) vorgeschrieben
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne


Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb:

BasisstufeWarnstufe AlarmstufeAlarmstufe II
Sportler*innen, SR*innen,
Funktionsteam, Ehrenamtliche 
im Freien: keine Nachweispflicht
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G
Innenräume: 2G+
Schüler*innen und Jugendliche
bis einschl. 17 Jahre
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
nur Schülerausweis, keine
weitere Nachweispflicht
Arbeitgeber, Beschäftigte, 
Selbstständige und
Vertragsspieler*innen
generell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3Ggenerell: 3G
Zuschauer*innenim Freien: keine Nachweispflicht
unter 5.000 Besucher*innen und
bei Abstand, sonst 3G
Innenräume: 3G
im Freien: 3G
Innenräume: 3G+
im Freien: 2G
Innenräume: 2G
im Freien: 2G+
Innenräume: 2G+


Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine).

*****

Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Corona-Update: Neue Corona-Regeln für den Sport ab 04.12.2021

Neue Corona-Regeln ab 04.12.2021


Für das Sporttreiben (Sportler*innen) sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen (Zuschauer*innen) gilt:

Begriffe:

  • 3G = geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)
  • 3G+ = geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)
  • 2G = geimpft oder genesen
  • 2G+ = geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (Antigen-Schnelltest)

Grundsätzliche Regelungen:

  • Maskenpflicht in Innenräumen und immer, wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann ab 6 Jahren
  • Pflicht zur Datenerfassung
  • Hygienekonzept des Heimvereins
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit Symptomen, positivem Test oder angeordneter Quarantäne

Keine weiteren Einschränkungen in jeder Stufe für:

  • Geimpfte und Genesene
  • für Kinder einschließlich 5 Jahre
  • Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren, auch in den Ferien

Für nicht-immunisierte (nicht geimpft, nicht genesen) Personen gilt:

  • In der Basisstufe: keine weiteren Einschränkungen im Freien, Antigen-Schnelltest für Innenräume (z.B. Kabine)
  • In der Warnstufe:  
Trainingsbetrieb
im Freien
Trainingsbetrieb
Innenräume
 Spielbetrieb
im Freien 
Spielbetrieb
Innenräume
Amateur-Spieler*innen3G3G+3G3G
Vertragsspieler*innen
Beschäftigte (z.B. Trainer*innen,
SR*innen, Teamoffizielle)
3G3G3G3G
Zuschauer*innen3G3G+3G3G+
  •  In der Alarmstufe: 
Trainingsbetrieb
im Freien
Trainingsbetrieb
Innenräume
Spielbetrieb
im Freien
Spielbetrieb
Innenräume
Amateur-Spieler*innen3G+2G3G+2G
Vertragsspieler*innen
und Beschäftigte (Trainer*innen)
3G3G3G3G
Zuschauer*innen2G2G2G2G
  • In der Alarmstufe II: 
Sportbetrieb
im Freien
Innenräume
Amateur-Spieler*innen
und Mitwirkende
2G2G+
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
(z.B. Vertragsspieler*innen
und hauptamtliche Trainer*innen)
3G3G
Zuschauer*innen2G+2G+

Heimvereine sind verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten.
  • Die Datenerfassung.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
  • Die rechtzeitige und verständliche Information der Besucher*innen über die geltenden Hygienevorgaben.
  • Die Kontrolle der Nachweise (Formular für Gastvereine)

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/

Senioren: 13. Spieltag Kreisklasse B am 21.11.2021

Wieder zwei völlig verschiedene Halbzeiten!

TSV Stettfeld 2 – TSV Langenbrücken     2:3 (0:3)

Torschützen des TSV:

22. Min. 0:1     Müller Maximilian
35. Min. 0:2     Müller Maximilian
43. Min. 0:3     Kahler Jonas

Startelf des TSV: Olheide Niklas (TW) – Burzan Kai – Ströhle Samuel – Kramer Dominik – Singler Luis – Kahler Jonas – Gerstner David – Müller Maximilian – Gummert Cedric – Keilbach Nico – Irrgang Lars

Ersatzbank: Cipollina Massimo – Heil Patrick (ab 90. Min. für Gummert) – Schanzenbach David (ab 64. Min. für Gerstner) – Tilly Simon (ab 64. Min. für Müller) – Bell Fabian (ETW)

Auch an diesem Sonntag zeigte die Mannschaft des TSV zwei komplett verschiedene Halbzeiten gegen den TSV Stettfeld 2. Führte man zur Halbzeitpause noch völlig verdient mit 0:3, musste man am Ende um den knappen 2:3 Sieg zittern. Dennoch wurden die drei Punkte eingefahren. Vor Wochen wäre so ein Spiel noch in die Hose gegangen …

Von der ersten Minute an waren unsere Jungs im Spiel. Der Gastgeber wurde von Anfang an angelaufen und konnte nur mit langen Bällen agieren. In der 22. Spielminute nach einem schnell ausgeführten Eckball, als die Stettfelder Hintermannschaft noch unsortiert war, stand Maximilian Müller plötzlich frei vor dem Tor und verwandelte unhaltbar zum 0:1. Nur 13 Minuten später nach schnellem Umschaltspiel steckte Nico Keilbach den Ball durch, und Maximilian Müller steuerte alleine aufs Tor zu und verwandelte abermals stark zum 0:2. Danach hatte man Torchancen wie am Fließband, Nico Keilbach scheiterte gleich zweimal am starken gegnerischen Torwart. In der 43. Minute nach einem Rückpass zum Torwart aus Stettfeld wurde dieser von Jonas Kahler angelaufen. Der Torwart spielte Jonas aus, rechnete aber nicht damit, der mal wieder stark spielende Jonas Kahler gleich zweimal energisch nachsetzte bis er den Ball erobern und die Führung zum 0:3 weiter ausbauen konnte. Mit diesem Ergebnis ging es in die Halbzeitpause.

Wie verwandelt kamen beide Mannschaften aus der Pause: Vom TSV Langenbrücken kam so gut wie nichts mehr und der TSV Stettfeld 2 erhöhte den Druck. Und so konnte dieser in der 61. Minute durch einen Handelfmeter den 1:3 Anschlusstreffer erzielen. Ab jetzt stand Torwart Niklas Olheide mit der gesamten TSV-Abwehr im Mittelpunkt, um das Ergebnis zu halten. Nach einigen Anläufen des Gastgebers übersah der Schiedsrichter ein deutliches Abseits und auf einmal stand es neun Minuten vor Schluss 2:3. Der TSV Steffeld 2 warf nun alles nach vorne, und der Ausgleich lag in der Luft. Es war nur Niklas Olheide im Tor des TSV Langenbrücken zu verdanken, der eine Parade nach der anderen ablieferte, dass man den knappen 2:3 Sieg über die Zeit retten konnte.

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Winterpause

Mit diesem knappen Sieg  beim letzten Hinrundenspiel geht die Mannschaft des TSV in die verdiente Winterpause: Bei 13 gespielten Partien überwintert der TSV auf dem 5. Tabellenplatz mit 20 Punkten und einem Torverhältnis von 35:27. Dies bedeutet: 6 Siege – 2 Unentschieden – 5 Niederlagen.

Corona-Alarmstufe: Weitere Einschränkungen auch im Sport

Corona-Alarmstufe: Weitere Einschränkungen für Nicht-Immunisierte auch im Sport

Die Alarmstufe des Landes Baden-Württemberg greift aller Voraussicht nach schon morgen. Ab dann gilt für Amateur-Spieler*innen sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet.

Sobald die Anzahl der Corona-Intensivpatient*innen in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge auf über 390 steigt, greift am Folgetag automatisch die Alarmstufe der Landesregierung. Dies wird aller Voraussicht nach am morgigen Mittwoch, 17. November 2021, der Fall sein. Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung bzw. Corona-Verordnung Sport für nicht-immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor. Für Amateur-Spieler*innen gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zu Veranstaltungen in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet, ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien.

Ausnahmen für Beschäftige im Spiel- und Trainingsbetrieb

„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, d.h. Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Alle Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Bestätigungen der Gastvereine über ein Formular weiterhin möglich

Auch in der Alarmstufe werden die Heimvereine ihrer Prüfpflicht bereits dann gerecht, wenn die Gastvereine auf dem von den baden-württembergischen Fußballlandesverbänden mit dem Kultusministerium abgestimmten bereitgestellten Formular bestätigen, dass die jeweiligen Vorgaben erfüllt sind. Es bleibt den Heimvereinen überlassen, ob sie dieses Angebot zur Vereinfachung annehmen oder individuelle Kontrollen durchführen. Sofern sich ein Heimverein für die individuelle Kontrolle der einzelnen Nachweise entscheidet, ist dieses Vorgehen spätestens am Vortag des jeweiligen Spiels dem betreffenden Gastverein über das E-Postfach mitzuteilen. Die formularmäßige Bestätigung ist lediglich ein Angebot zur Reduzierung des Kontrollaufwands. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wahrheitswidrige Angaben erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können.

Spielbetrieb auch in der Alarmstufe

Wie bereits mit Inkrafttreten des Stufenmodells Mitte September kommuniziert, soll der Spielbetrieb im bfv auch in der Alarmstufe aufrechterhalten werden. Geändert hat sich seitdem, dass Ungeimpfte nicht mehr komplett von der Teilnahme am Spielbetrieb ausgeschlossen sind. „Als wir uns vor ein paar Wochen bewusst dafür entschieden haben, unseren Vereinen den Spielbetrieb auch bei Inkrafttreten der Alarmstufe weiter zu ermöglichen, sind wir noch von einer radikalen 2G-Regelung ausgegangen. Inzwischen wurde die Verordnung dahingehend angepasst, dass Nicht-Immunisierten die Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb mit einem PCR-Test auch in der Alarmstufe weiter möglich sein wird. Das ist durchaus eine Erleichterung“, erläutert bfv-Vizepräsident Rüdiger Heiß. Trotz des erhöhten Aufwands für nicht-immunisierte Spieler*innen sei es richtig, an der Fortführung des Spielbetriebs festzuhalten: „Ich kann nur noch einmal betonen, dass die persönliche Entscheidung Einzelner gegen eine Impfung unsere Wettbewerbe in ihrer Gesamtheit nicht gefährden darf.“ Ebenfalls erneuert Heiß seinen Appell an die Vereinsvertreter*innen: „Sprecht mit euren ungeimpften Mitgliedern, jede Impfung zählt.“

Kompakt: Was gilt für wen in der Alarmstufe?

  • Spieler*innen & Schiedsrichter*innen: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum
  • Beschäftigte = Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen: 3G im Freien sowie Innenraum
  • Zuschauer*innen: 2G

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Infos von Offizieller Seite findet man unter: https://www.badfv.de/fussball/coronavirus/